Berichte

Rekursgericht

Das Rekursgericht ist das oberste Rechtsprechungsorgan des SFV. Es trifft – unter Vorbehalt einer Einsprache beim Internationalen Sportgerichtshof (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) – gemäss Satzung des SFV eine endgültige Entscheidung.

Im Jahr 2021 setzte sich das Rekursgericht wie folgt zusammen:

  • Präsident: Me Nicolas Blanc, Rechtsanwalt
  • Vizepräsidenten: Avv. Patrick Bianco; Fürsprecher Philippe Guéra; Dr. iur. RA, LL. Philippe Rosat
  • Richter: lic. iur. Jacques Antenen; Fürsprecher Adrian Augsburger; Avv. Guido Brioschi; RA Patrick Bürgi; lic. iur. Matthias Heim; lic. iur. Marcel Meier; Me Olivier Rodondi; RA und Notar Lothar Sidler; lic. iur. Christoph Winkler
  • Gerichtsschreiber: RA Kurt Brunner; Me Lionel Capelli; RA und Notar Stefan Hischier; Avv. Marco Kraushaar; Fürsprecher Thomas Perler; Me Bénédict Sapin; Avv. Sascha Schlub; Me Isabelle Théron; Fürsprecher Bernhard Welten
  • Sekretariat: Me Dominique Schaub und Daniel Rodriguez. Beiden sei an dieser Stelle sehr herzlich für ihre unerlässliche und treue Zusammenarbeit gedankt.

Für 2021 stellt sich die Statistik des Rekursgerichts wie folgt dar:

Eingereichte Beschwerden: 2
Unzulässig: 0
Für gegenstandslos erklärt: 0
Entscheidungen in der Sache: 2 (2 abgelehnt)

Eine der behandelten Beschwerden betraf Tätlichkeiten, die ein Spieler nach dem Ende eines Spiels begangen hatte. Der Beschwerdeführer stellte seine Version des Sachverhalts derjenigen des Schiedsrichterberichts gegenüber. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Rekursgericht, wie auch die anderen Instanzen des SFV, davon ausgehen, dass die Richtigkeit des Schiedsrichterberichts vermutet wird, solange er nicht durch klare und unbestreitbare Beweise widerlegt wird. Mit anderen Worten: Es ist nicht einfach, den Schiedsrichterbericht in Frage zu stellen, und der Beschwerdeführer, der dies tun will, kann sich nicht darauf beschränken, seine eigene Version des Sachverhalts an dessen Stelle zu setzen.